FAQ · Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was Sie zur Lizenz, zur Nutzung und zu Wunschsongs wissen sollten. Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach über unser Kontaktformular.

Was ist in einer Lizenz enthalten?

Je Song eine ZIP-Datei zum Sofort­download mit Vorschaubild, MP3, WAV und Songtext, plus Ihr Lizenz­zertifikat als PDF. Das Zertifikat wird individuell ausgestellt: mit Serien­nummer, den lizenzierten Songs und Ihrem Lizenzjahr (Kalenderjahr 2027, auf Wunsch zusätzlich 2028). Updates der Library sind im Lizenz­zeitraum inklusive. Wie Sie mit den Dateien arbeiten, erklärt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Gibt es eine Anleitung zum ZIP-Paket?

Ja. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt, wie Sie das ZIP-Paket öffnen, welche Datei wofür da ist und wie Sie die Musik überall abspielen. Sie können sie online lesen oder als PDF herunterladen.

Was darf ich mit den Songs machen, und was nicht?

Das dürfen Sie innerhalb von Laufzeit und lizenziertem Einsatzgebiet, jeweils für Ihren eigenen Betrieb: die Songs öffentlich und als Hintergrund­musik abspielen, auf dem Gelände, in Restaurants, Bars, Spa- und Fitness­bereichen, auf den Zimmern und bei Veranstaltungen, natürlich auch bei Mini-Disco, Kids-Club, Pool und Bühnen­programmen. Sie dürfen die Musik außerdem in internen Präsentationen, auf Ihrer Website, in Social Media, in Werbung und Werbe­videos, im Hotel-TV und auf Digital-Signage-Bildschirmen einsetzen. Cover und Songtext nutzen Sie für Aushänge, Wochen­programm und zum Mitsingen, interne Kopien und Backups sind erlaubt.

Das dürfen Sie nicht: die Songs als Musik­produkt weiter­verkaufen, an andere Unternehmen weiter­lizenzieren, unter dem Namen Ihres Hauses zu Streaming­diensten hochladen, im Rundfunk einsetzen, als eigenes Werk oder bei GEMA, PRS, SACEM und anderen Verwertungs­gesellschaften registrieren, zur Erstellung eines neuen Musik­modells verwenden oder an Dritte außerhalb Ihres Betriebs weitergeben.

Alle Details stehen in den Lizenz­bedingungen. Und wenn Sie mehr vorhaben: Sprechen Sie uns an, dafür gibt es passende Lizenzformen.

Wie lange läuft meine Lizenz?

Die Lizenz gilt für ein volles Kalenderjahr (2027, jeweils 01.01.–31.12.), auf Wunsch für zwei Kalenderjahre (2027–2028). Beginn und Ende stehen im Lizenz­zertifikat. Bei Buchung für 2027 nutzen Sie den Songkatalog 2026 bis Jahresende kostenfrei mit. Rechtzeitig vor Ablauf erinnern wir Sie per E-Mail an die Verlängerung. Nach Ablauf dürfen keine neuen Aufführungen oder Beiträge mit den Songs mehr entstehen, bereits veröffentlichte Beiträge müssen Sie aber nicht löschen.

Kann ich die Musik auf YouTube und Instagram nutzen?

Ja, für Ihren eigenen Betrieb. Musik in Videos und Beiträgen, mit denen Sie Ihr Haus in Social Media präsentieren, ist von der Lizenz abgedeckt, ebenso die Nutzung auf Ihrer Website und in Werbung. Nicht erlaubt ist, die Songs als eigene Musik zu veröffentlichen, etwa als Titel bei Streaming­diensten unter dem Namen Ihres Hauses. Bei Wunschsongs halten Sie ohnehin alle Rechte.

Muss ich später Lizenz­gebühren oder Tantiemen zahlen?

Nein. Unsere Lizenzen sind einmalig und tantiemen­frei für die lizenzierten Nutzungen. Die Titel sind von uns weder bei der GEMA noch bei einer anderen Verwertungs­gesellschaft angemeldet.

Gehört die Musik zum GEMA-Repertoire?

Nein. Unsere Musik wird exklusiv für unsere Kunden lizenziert und ist nicht Bestandteil des von der GEMA verwalteten Repertoires. Alle Titel stammen aus unserem Haus: Ideen, Konzepte und Songtexte von Little Dance Fans, produziert mit Unterstützung künstlicher Intelligenz. Weder wir noch an der Entstehung Beteiligte sind Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungs­gesellschaft, und wir haben die Titel bei keiner Verwertungs­gesellschaft angemeldet.

Wie entstehen die Songs?

Jeder Song beginnt bei uns: Idee, Konzept und kompletter Songtext werden sorgfältig von unserem Team erstellt und bearbeitet. Die Songs wurden anschließend KI-unterstützt produziert – das sagen wir ganz offen. KI-generiert wurden dabei Gesang, Arrangement und Instrumente. Aus den Ergebnissen wählen wir aus, prüfen sie und stellen die finale Fassung zusammen, kindgerecht getextet und in Deutsch und Englisch verfügbar. Auch die realistisch wirkenden Fotos auf unserer Website und die illustrierten Song-Cover wurden mit KI-Unterstützung erstellt bzw. bearbeitet.

Muss ich die Musik als KI kennzeichnen, wenn ich sie abspiele?

Nach heutigem Stand nicht. Die Transparenz­pflichten des EU-KI-Gesetzes (Art. 50 AI Act, anwendbar seit 2. August 2026) richten sich an die Anbieter der KI-Systeme und an alle, die KI-Inhalte veröffentlichen oder als Deepfake verbreiten. Wer lizenzierte Musik im Hotel, im Ferienpark oder im Geschäft als Hintergrund­musik abspielt, veröffentlicht keine KI-Inhalte in diesem Sinne und muss deshalb nichts kennzeichnen. Wir selbst weisen offen darauf hin, dass unsere Titel KI-unterstützt produziert wurden, und dieser Hinweis steht auch auf Ihrem Lizenz­zertifikat und auf Ihrer Rechnung. Setzen Sie die Musik in eigenen Videos oder Social-Media-Beiträgen ein, gelten zusätzlich die Regeln der jeweiligen Plattform, die eine Angabe zu KI-generierten Inhalten verlangen kann. Das ist eine allgemeine Information und keine Rechts­beratung.

Muss ich die Nutzung bei der GEMA melden?

Für unsere Titel gibt es bei der GEMA nichts zu melden, denn sie gehören nicht zum GEMA-Repertoire. Spielen Sie daneben andere Musik oder haben Sie einen Pauschal­vertrag mit der GEMA, bleiben Ihre Pflichten daraus bestehen. Ihr Lizenz­zertifikat mit Titelliste dient als Nachweis, welche Titel Sie bei uns lizenziert haben.

Was mache ich, wenn die GEMA nachfragt?

Legen Sie Ihr Lizenz­zertifikat mit Serien­nummer, Titelliste und Laufzeit vor. Daraus ergibt sich, dass die Titel nicht zum GEMA-Repertoire gehören. Auf Wunsch stellen wir zusätzlich eine Repertoire-Bestätigung für die Vorlage bei der GEMA aus. Sprechen Sie uns an.

Bekomme ich einen Song auch in anderem Tempo oder anderer Tonart?

Bei Wunschsongs setzen wir individuelle Wünsche um. Bei vorhandenen Lizenz-Songs sind kleinere Anpassungen auf Anfrage möglich.

Wie lange dauert ein Wunschsong-Projekt?

In der Regel 3–6 Wochen vom Kickoff bis zur finalen Lieferung, je nach Umfang.

Wie sieht es mit Rück­erstattungen aus?

Da die Tracks sofort als digitaler Download geliefert werden, sind Käufe nach dem Download endgültig. Sollte mit einer Datei etwas nicht stimmen, beheben wir das selbstverständlich. Details regelt die Widerrufs­belehrung.

Was passiert mit meinem Song nach der Lieferung?

Bei Wunschsongs gehört der Song Ihnen, ohne räumliche, zweck­gebundene oder zeitliche Einschränkung. Bei Lizenz-Songs gelten die Bedingungen Ihres gewählten Pakets.

Funktioniert das auch für mehrere Standorte?

Ja. Hotelketten und Standort-Netze bekommen Staffel­preise, meist 25 % Rabatt ab Haus 2. Fragen Sie ein Angebot an.