Rechtliches · Lizenzbedingungen
Lizenzbedingungen.
Was Sie mit einer Lizenz von Little Dance Fans dürfen, wie lange sie gilt und wo die Grenzen liegen.
Entwurf zur internen Abstimmung — vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen.
Stand: 11. Juli 2026
1. Vertragsgegenstand
Little Dance Fans (nachfolgend „Anbieter") räumt dem Kunden mit Erwerb einer Lizenz ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den lizenzierten Musiktiteln für die in Ziffer 4 genannten Nutzungen im lizenzierten Einsatzgebiet ein. Das lizenzierte Einsatzgebiet ergibt sich aus der Bestellung und dem Lizenzzertifikat (etwa ein einzelner Standort, ein Haus oder eine benannte Einrichtung).
2. Seriennummer und Zertifikat
Zu jeder Lizenz gehört ein individuelles Lizenzzertifikat als PDF mit einer eindeutigen Seriennummer, den lizenzierten Titeln und der Laufzeit. Das Zertifikat dient als Nachweis der eingeräumten Rechte und ist auf Verlangen vorzulegen.
3. Lizenzzeitraum und Ende der Nutzung
Die Lizenz gilt für das im Zertifikat genannte Kalenderjahr (jeweils 1. Januar bis 31. Dezember), auf Wunsch für zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Wird für ein künftiges Kalenderjahr gebucht, darf der Songkatalog des laufenden Jahres bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres kostenfrei mitgenutzt werden. Mit Ablauf des Lizenzzeitraums endet das Nutzungsrecht, sofern der Kunde die Lizenz nicht verlängert. Ab diesem Zeitpunkt dürfen keine neuen Aufführungen, Beiträge oder Veröffentlichungen mit den Titeln mehr entstehen; der Kunde stellt die laufende Wiedergabe ein und löscht die bereitgestellten Dateien einschließlich angefertigter Kopien und Backups. Inhalte, die während des Lizenzzeitraums veröffentlicht wurden, etwa Social-Media-Beiträge, Videos oder Website-Inhalte, müssen nicht gelöscht werden und dürfen online bleiben. Eine Verlängerung ist durch erneuten Erwerb jederzeit möglich.
4. Erlaubte Nutzung
Innerhalb der Laufzeit und des lizenzierten Einsatzgebiets darf der Kunde die Titel für eigene Zwecke seines Betriebs nutzen, und zwar für:
- Öffentliche Wiedergabe
- Hintergrundmusik
- Hotel- und Betriebsgelände
- Restaurants
- Bars
- Spa- und Wellnessbereiche
- Fitnessbereiche
- Hotelzimmer und Unterkünfte
- Veranstaltungen
- Interne Präsentationen
- Websites
- Social Media
- Werbung
- Werbe- und Imagevideos
- Hotel-TV
- Digital Signage
Eingeschlossen sind Mini-Disco und Kinderanimation, Kids-Club, Pool- und Strandbereich sowie Bühnen- und Showprogramme vor Ort. Für Videos, Präsentationen, Werbung und Bildschirmanzeigen dürfen die Aufnahmen mit Bild und Text verbunden, gekürzt sowie ein- und ausgeblendet werden; weitergehende Bearbeitungen wie Remixe bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Zulässig ist außerdem das Anfertigen interner Kopien und Sicherungskopien (Backups) für die eigene Nutzung im Rahmen dieser Lizenz.
5. Verbotene Nutzung
Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung sind insbesondere untersagt:
- Weiterverkauf der Titel als Musikprodukt
- Weiterlizenzierung an andere Unternehmen
- Upload zu Streamingdiensten unter dem Namen des lizenzierten Betriebs, etwa des Hotels
- Nutzung im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auch für Werbespots; Hotel-TV bleibt erlaubt
- Registrierung als eigenes Werk
- Registrierung bei GEMA, PRS, SACEM oder anderen Verwertungsgesellschaften
- Verwendung zur Erstellung eines neuen Musikmodells, etwa durch Training von KI-Systemen
- Weitergabe an Dritte außerhalb des lizenzierten Betriebs, etwa des Hotelbetriebs
Für weitergehende Nutzungen finden wir gern die passende Lizenzform. Sprechen Sie uns über unsere Kontaktseite an.
6. Entstehung der Titel und GEMA-Status
Idee, Konzeption und Songtexte aller Titel stammen von Little Dance Fans. Komposition und Tonaufnahmen werden unter Einsatz von Systemen der künstlichen Intelligenz produziert und vom Anbieter redaktionell ausgewählt, geprüft und zusammengestellt.
Die Titel werden ausschließlich über den Anbieter an dessen Kunden lizenziert und sind nicht Bestandteil des von der GEMA verwalteten Repertoires. Die lizenzierten Titel sind vom Lizenzgeber weder bei der GEMA noch bei einer anderen Verwertungsgesellschaft angemeldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Weder der Anbieter noch an der Entstehung beteiligte Personen sind Mitglied der GEMA oder einer anderen in- oder ausländischen Verwertungsgesellschaft. Über die einmalige Lizenzvergütung hinaus schuldet der Kunde dem Anbieter keine Tantiemen.
Als Nachweis gegenüber Verwertungsgesellschaften dient das Lizenzzertifikat mit Seriennummer, Titelliste und Laufzeit (Ziffer 2). Auf Anfrage stellt der Anbieter dem Kunden eine ergänzende Repertoire-Bestätigung für die Vorlage bei der GEMA aus.
Hinweis: Diese Angaben beziehen sich ausschließlich auf die lizenzierten Titel. Gibt der Kunde daneben anderes Repertoire wieder oder bestehen Pauschal- oder Gesamtverträge mit Verwertungsgesellschaften, prüft der Kunde daraus folgende Melde- und Vergütungspflichten in eigener Verantwortung. Die vorstehenden Angaben sind Beschaffenheitsangaben; eine Garantie im Rechtssinne wird nicht übernommen.
7. Verstöße und Kündigung
Bei einem erheblichen Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen, insbesondere gegen die unter Ziffer 5 genannten Verbote, ist der Anbieter berechtigt, die Lizenz aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht; der Kunde stellt die Nutzung ein und löscht die Dateien. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8. Updates der Library
Aktualisierungen und Ergänzungen der lizenzierten Inhalte (Library-Updates) sind innerhalb des Lizenzzeitraums inklusive, soweit sie die lizenzierten Titel betreffen. Ein Anspruch auf bestimmte künftige Inhalte besteht nicht.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hinweise zum Widerruf enthält die Widerrufsbelehrung.
